Ansprechpartner: Simon Keck, Bereich Jagd, Hundewesen/Fallenjagd

Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V., Tel. 0711/995899-13, Fax –29

Was wird gefördert?

  • Fallentypen A und B zum Lebendfang gemäß Anlage 3 zu § 8 Abs. 1 und 3 Durchführungsverordnung JWMG
  • Elektronische Fangmelder für die o.g. Fallentypen
  • Bauteile für Kunstbauten für die Prädatorenbejagung. Kosten für den Maschineneinsatz können nicht geltend gemacht werden.

Wie läuft die Bezuschussung?

Antragsberechtigt sind Mitglieder anerkannter Hegegemeinschaften und Revierinhaber in Auerwildgebieten.

Bei Hegegemeinschaften muss der Antrag unter Angabe der Hegegemeinschaft über den Leiter der Hegegemeinschaft erfolgen.

Je Antragsteller können folgende Gegenstände bezuschusst werden

  • Rohrfallen
  • Kastenfallen
  • Fangmelder
  • Kunstbauten (Zuschuss nur für die Materialkosten)

Die Zuschusshöhe beträgt 50% des Kaufpreises, wobei der Zuschuss je Antragsteller 700 Euro nicht überschreiten darf.  

Hier finden Sie den Antrag auf Fallenförderung beim Landesjagdverband Baden-Württemberg: Bitte hier klicken, um das PDF zu öffnen