Mecklenburg Vorpommern e.V.

Hier finden Sie den Antrag auf Fallenförderung beim Landesjagdverband Baden-Württemberg: Bitte hier klicken, um das PDF zu öffnen (Antragszeitraum 01.01.2024 bis 01.10.2024)

Fördervoraussetzungen für die Anschaffung von Fallen und Fallensender laut der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe (Jagdabgabeförderrichtlinie – JagdAbgFöRL MV) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vom 22. September 2021–VI 210/7445.1–VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 792-17


Zur Reduzierung der Prädatoren, als Maßnahme zur Niederwildhege, werden interessierte Jagdausübungsberechtigte (JAB) auch im Jahr 2024 auf Antrag mit einer Pauschale für den Kauf von Fallen und Fallensendern unterstützt. Diese Fördermaßnahme soll fair und für alle aktiven Fallenjäger Anwendung finden.


• Antragsberechtigt sind ausschließlich Jagdscheininhaber, welche im Land M-V Jagdabgabe entrichtet haben.
• Pro Revier werden die Anschaffung von max. 3 Fallen und 3 Fallensender mit einem Festbetrag unterstützt.
• Der Jagdausübungsberechtigte hat mit seinem Antrag den Kauf der Fallen und Fallensender durch originale Rechnungen nachzuweisen.
• Die Rechnungen (Originale) müssen nach dem 01.01.2024 datiert sein. Beglichene Originalrechnungen sind bis zum 01.10.2024 in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
(Forsthof 1, 19374 Parchim OT Malchow) einzureichen.
• Mit der Verpflichtung einer Zweckbindung der Falle/Fallensender an das Revier über 3 Jahre, kann der Jagdausübungsberechtigte einen Festbetrag je gekaufter Falle in Höhe von 50,00 € und je Fallensender in Höhe von 100,00 € beantragen.
• Die Förderung der Fallen und Fallensender erfolgt pro Revier.
• Der diesjährige Antragszeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 01.10.2024.


Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Erklärungen über den Ausschluss von Doppelförderungen, Angaben zur Vollständigkeit und Wahrheit; Einverständnis über die Erfassung und Weitergabe der Daten einschließlich der Datenschutzerklärung sowie das Antragsformular sind abzugeben (im Antragsformular enthalten).


Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage des LJV M-V

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